Für Aufenthalte im Ausland, egal ob für den Urlaub oder für Geschäftsreisen, sollte ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein.
Der zusätzliche Abschluss einer Reisekrankenversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen auch wenn die Reisen in Länder geht die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören oder mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Der Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für einen eventuellen notwendigen Krankenrücktransport übernehmen. Ein Rücktransport ins Heimatland kann sehr kostspielig sein, umso wichtiger ist es dieses Risiko über die Auslandskrankenversicherung abzudecken.
Behandlungskosten werden in Ländern mit denen ein Abkommen besteht jedoch nur bis zu der Höhe erstattet die eine vergleichbare Behandlung in Deutschland kosten würde. Deshalb lohnt sich auch hierfür der Abschluss der Auslandskrankenversicherung um die Differenzkosten nicht selbst tragen zu müssen.
Müssen Sie in einem Land behandelt werden mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind die anfallenden Kosten hierfür selbst zu tragen wenn Sie keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Bedenkt man dabei die Behandlungskosten z. Bsp. in den USA kann hier bereits eine einfache Behandlung die Urlaubskasse empfindlich treffen.
Behandlungen im Ausland sind in der Regel direkt vor Ort zu begleichen. Es ist meist ausreichend wenn die Rechnungen in der Landessprache ausgestellt werden, eine Übersetzung ist in der Regel nicht erforderlich. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Diagnose vermerkt ist. Die Originalbelege reicht man nach Rückkehr ins Heimatland zur Rückerstattung bei der Krankenversicherung ein. Bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt wird die Kostenübernahme im Normalfall über einen Assistance Service, der üblicherweise im Versicherungsschutz integriert ist, direkt vor Ort geregelt.